Elektronische Rechnungsstellung
Elektronischer Rechnungsservice Wussten Sie, dass im Juli 2022 die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Kraft getreten ist und der Anwendungsbereich damit auf Personen ausgeweitet wird, die zuvor davon ausgeschlossen waren und die eine Entschädigung erhalten oder einen Umsatz von über 25.000 Euro erzielt haben? Aber das ist noch nicht alles: Ab dem 1. Januar 2024 ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle anderen Pauschalsteuerzahler verpflichtend. Seien Sie also nicht unvorbereitet: Sie können unseren elektronischen Rechnungsservice anfordern, mit dem Sie Ihre Rechnungen schnell und einfach verwalten können, 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende. Für weitere Informationen zu den Lösungen, die Ihren Anforderungen am besten entsprechen, kontaktieren Sie uns.
Vereinfachen Sie die elektronische Dokumentenverwaltung mit dem Angebot für digitale Signaturen von Aruba. Die Lösungen für digitale Signaturen von Aruba sind sicher, rechtsgültig und werden in Europa anerkannt, genau wie Ihre handschriftliche Unterschrift auf Papier.