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Kodex für öffentliche Aufträge
Kodex für öffentliche Aufträge
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Die Ziele der Vereinfachung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen wurden mit dem Gesetzesdekret Nr. 31. März 2023 umgesetzt. 36 des Gesetzes über öffentliche Aufträge, das am 1. April 2023 in Kraft trat und mit den dazugehörigen Anhängen am 1. Juli 2023 wirksam wurde. Das Hauptziel bestand darin, den Regulierungsrahmen zu vereinfachen und den Schwerpunkt auf das Endergebnis zu legen, auf das das Ausschreibungsverfahren ausgerichtet ist. Dies ist ein sofort selbstausführender Code. Es regelt das gesamte Ausschreibungsverfahren und begleitet Verwaltungen und Wirtschaftsteilnehmer von der ersten Planungs- und Entwurfsphase bis hin zur Vergabe und Ausführung des Auftrags. Aufbau: Grundsätze (Buch I); Beschaffung in allen Phasen (Buch II); Sondersektoren und Konzessionen (Bücher III und IV); Rechtsbehelfe und Selbstvollstreckung (Buch V). Eine einschränkende Entscheidung bestand darin, Teil I des Ersten Buches der Kodifizierung allgemeiner Grundsätze zu widmen, die im vorherigen Kodex (Gesetzesverordnung Nr. 50/2016) nicht enthalten waren. Damit wird die Funktion der Vollständigkeit des Rechtssystems erfüllt und der Schutz von Interessen gewährleistet, die andernfalls in den einzelnen Bestimmungen keinen angemessenen Platz fänden. Ziel war es, Generalklauseln, die sonst zu dehnbar wären (z. B. die Konkretisierung des Begriffs von Treu und Glauben), einen konkreten und funktionsfähigen Inhalt zu geben, mithilfe der Grundsatzregel Auslegungsunsicherheiten zu beseitigen (z. B. die Grundsätze, die den Anwendungsbereich des Gesetzes abgrenzen) oder Leitlinien der Rechtsprechung aufzunehmen, die mittlerweile zu „lebendem Recht“ geworden sind (Regelung zur Spezifität der Ausschlussgründe und zum damit verbundenen Regime atypischer Ausschlussklauseln). Die Kodifizierung der Grundsätze ist in zwei unterschiedliche Titel unterteilt: Titel I ist den allgemeinen Grundsätzen selbst gewidmet (Ergebnis, Vertrauen, Zugang zum Markt, Treu und Glauben und Schutz des Vertrauens, Solidarität und horizontale Subsidiarität, administrative Selbstorganisation, vertragliche Autonomie, Wahrung des vertraglichen Gleichgewichts, Spezifität der Ausschlussgründe, Anwendung kollektiver Arbeitsverträge) und Titel II kodifiziert hingegen die allen Büchern des Kodex gemeinsamen Grundsätze hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der alleinigen für die Intervention verantwortlichen Person und der Phasen des Vergabeverfahrens. Ziel des neuen Kodex ist es, die Initiativfreiheit und Eigenverantwortung der öffentlichen Auftraggeber zu stärken und ihre Autonomie sowie ihren administrativen und technischen Ermessensspielraum zu erweitern. Daher erweitert die Sammlung „Le Fonti del diritto“ ihren Katalog und wird um einen neuen und aktuellen Titel bereichert, der in seiner ersten Ausgabe darauf abzielt, Rechtspraktikern ein wertvolles Instrument zur Auslegung und Orientierung in einem kürzlich reformierten Sektor an die Hand zu geben. Wie alle Bände der Sammlung enthält auch dieser am Ende des Bandes einen detaillierten analytischen Index, der dem Leser bei der spezifischen Suche nach den behandelten Themen hilft.
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