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Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

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Die XVI. Ausgabe des KURZEN KOMMENTARS ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCH erläutert, begleitet von Lehre und Rechtsprechung , jeden Aspekt der Auslegung der Norm und der damit verbundenen Spezialgesetze , um dem Fachmann eine spezifische Antwort auf den jeweiligen Fall zu bieten. Aktualisiert mit den aktuellsten Nachrichten wie etwa dem KAPITALRECHT und der REFORM DES DRITTEN SEKTORS .
Der Code enthält:
  • die Artikel des Zivilgesetzbuches, einzeln kommentiert , mit den Einzelheiten der jeweiligen Spezialdisziplinen
  • die Ausführungsbestimmungen, die in jedem Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt und erwähnt werden
  • ein analytischer Index mit zahlreichen Einträgen , die sich auf die Artikel des Kodex beziehen und schnelle Verbindungen zwischen den behandelten Themen ermöglichen.
HAUPTNACHRICHTEN AUSGABE XVI
NEUE REGULATORISCHE MERKMALE
  • Gesetzesdekret 6.9.2024, Nr. 125 – gültig ab 24.09.2024 – zur Umsetzung der Richtlinie 2022/2464/EU über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, mit den neuen Schwellenwerten für die Erstellung des Jahresabschlusses (Änderungen der Artikel 2435bis und 2435ter des Zivilgesetzbuches).
  • Korrekturmaßnahmen zum GESETZBUCH DES DRITTEN SEKTORS (Gesetz vom 4. Juli 2024, Nr. 104) : sämtliche direkten und indirekten Änderungen am Bürgerlichen Gesetzbuch, mit neuen Bestimmungen zu Bilanzen, Erhöhung der Frist für die Erstellung der Kapitalflussrechnung und der Fristen für die Einreichung von Jahresabschlüssen und Bilanzen beim RUNTS und schließlich zu Befreiungen für zur Erbschaft berufene Unternehmen (705 cc).
  • Das sogenannte KAPITALGESETZ (Gesetz 21/2024) regelte die Themen Mehrfachstimmrechte bei Aktiengesellschaften und erhöhte Stimmrechte bei börsennotierten Unternehmen, entmaterialisierte Aktien von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Neuorganisation der Regeln für Emittenten von breit gestreuten Finanzinstrumenten, Nichtanwendung von Beschränkungen bei der Ausgabe von Anleihen bei Aktiengesellschaften und Schuldverschreibungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Liste des Vorstands bei börsennotierten Unternehmen; führte die Kunst ein. 2325-ter (Unternehmen, die breit gestreute Finanzinstrumente ausgeben).
  • Änderungen der CARTABIA-REFORM (Gesetzesdekret vom 10.10.2022, Nr. 149) und nachfolgende Änderungen : insbesondere zum Thema Trennung von Ehegatten, elterliche Verantwortung und Verhalten des Elternteils zum Nachteil der Kinder (Art. 333), Minderjährige und Emanzipation, Verwaltung des Unterhalts, Abschriften und Beglaubigung der Konformität von Dokumentenkopien usw.
  • In Bezug auf außerordentliche grenzüberschreitende Transaktionen gilt das Gesetzesdekret Nr. 02-03-2023. 19 wurden unter anderem die neuen Artikel vorgestellt. 2506.1 (Abspaltung im Wege der Ausgliederung) und 2510-bis cc (Verlegung des Gesellschaftssitzes ins Ausland) und änderte die Vorschriften über das Austrittsrecht des Gesellschafters (Art. 2437).
  • L.n. Mit der Gesetzesverordnung 14/2023 zur Umwandlung der Gesetzesverordnung 198/2022 (sogenanntes Milleproroghe-Dekret) wurden die Frist und Wirksamkeit einiger während der Pandemie eingeführter Notfallmaßnahmen verlängert.
  • Zahlreiche weitere Neuerungen im Bereich der gerechten Entschädigung (Art. 2233 des Bürgerlichen Gesetzbuches) nach dem Gesetz 49/2023 , der Abholzung von Wäldern und der Landschaftsgenehmigungen (Art. 866 des Bürgerlichen Gesetzbuches) nach dem Gesetzesdekret 104/2023 und anderen neueren Bestimmungen (z. B. Gesetzesdekret 31-3-2023, Nr. 36 , neuer Kodex für öffentliche Aufträge, und Gesetz 24-7-2023, Nr. 102 zur Änderung des Gesetzes zum gewerblichen Eigentum)
NEUE RECHTSAKTUELLE EREIGNISSE:
Kommentare berücksichtigen:
  • die Auswirkungen einiger wichtiger Unrechtmäßigkeitsurteile des Verfassungsgerichts : beispielsweise. das Verfassungsgericht 23/119 zur Regelung der Unveräußerlichkeit von Vermögenswerten, die mit bürgerlichen Zwecken belastet sind, oder zum Thema des Familiennamens des annehmenden Elternteils (Artikel 299 des Zivilgesetzbuches) oder zum Thema der Adoption eines Erwachsenen (Artikel 291, Co. 1 des Zivilgesetzbuches); und schließlich das Verfassungsgericht 24/148, das die Verfassungswidrigkeit eines Teils von Artikel 2 feststellte. 230bis (Familienunternehmen) und Art. aufgehoben. 230 ter, der die Rechte des Lebenspartners in der Gesellschaft einschränkte.
  • die Auswirkungen der Urteile der Gemeinsamen Kammern des Kassationsgerichts, die sich mit der Beilegung von Konflikten im Zusammenhang mit der Übertragbarkeit im Ausland ausgestellter Geburtsurkunden (Fälle der Leihmutterschaft) befassten; oder in den zahlreichen und weit verbreiteten Fällen der Aufteilung der Familienwohnung zwischen früheren Ehegatten oder der Wiederholbarkeit von Unterhalts- oder Scheidungsgeld oder der Zurechnung und Quantifizierung des Geldes in Fällen, in denen die Ehe an ein voreheliches Zusammenleben anknüpft, sowie der Auswirkungen auf die Auflösung der Lebenspartnerschaft; oder im Rahmen der Zuständigkeit der Regierung bei Streitigkeiten gegen die PA in Situationen, die sich aus Umständen gemäß Art. ergeben. 844 ccm; der Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie in Fragen der Sicherheit und der subjektiven Qualifikation der Auftragnehmer; Streitigkeiten im Zusammenhang mit erhöhten Schäden aufgrund von Verzögerungen der öffentlichen Verwaltung bei der Gewährung von Steuergutschriften; internationaler Verkauf beweglicher Güter; Beweiskraft des Gutachtens der Ärztekommission; Disziplinarvergehen des Rechtsanwalts und Verjährung; Verkauf der Immobilie aliud pro alio und Fehlen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung; Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.
BREVIARIA IURIS Più - KURZKOMMENTAR ZUM ZIVILGESETZBUCH "PAPIER+DIGITAL mit Update"
Der Gesetzgeber hat die Rechtspraktiker an kontinuierliche und periodische Regulierungseingriffe gewöhnt, die hauptsächlich die Gesetzbücher betrafen, darunter in jüngster Zeit die Korrektur der Zivilreform der Cartabia . Auch andere Reformen, die derzeit verabschiedet werden, wie etwa die der Kapitalgesellschaften , machen ein Tool unabdingbar, das die neuesten Entwicklungen verfolgt und stets einen aktualisierten Text bietet .
Der Kurzkommentar zum Zivilgesetzbuch wird somit zum neuen Format Breviaria Iuris Più „PAPIER + DIGITAL mit Aktualisierung“ weiterentwickelt, um dem Bedarf gerecht zu werden, die Genauigkeit , Synthese und den Stil von immer mit allen Vorteilen der Online-Version zu kombinieren und dem Betreiber Folgendes zu ermöglichen:
  • Verfolgen Sie umgehend die zahlreichen Neuerungen , die im Laufe der Zeit in Kraft treten, und verfügen Sie über einen kommentierten Code, der immer neu und aktuell ist und den sich ändernden Rechtsvorschriften entspricht.
  • die Kommentare hervorragender italienischer Juristen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzbuches einsehen , die regelmäßig mit den aktuellsten und relevantesten Gesetzesänderungen und Neuerungen in der Rechtsprechung (Urteile des Verfassungsgerichts und des Kassationsgerichts) abgestimmt werden .
  • Finden Sie dank vielfältiger Navigationsfunktionen schnell die Antwort auf zahlreiche Fachfragen und erkennen Sie Aktualisierungen im Text ganz einfach durch die farbige Hervorhebung.
  • Konsultieren Sie den Text unterwegs , wie und wo Sie wollen: vor Gericht, beim Mandanten, im Smart-Working, auf Bahnfahrten …
  • Dank der Links zu One LEGALE, der neuen digitalen Lösung von Wolters Kluwer für Rechtsexperten, können Sie die in den Kommentaren zitierten Urteile, Vorschriften und Praktiken direkt einsehen und so die Rechtsprechung durch Lektüre des gesamten Dokuments eingehend studieren.
Die aktualisierte Online-Version des Kommentars kann unterMEINE BIBLIOTHEK eingesehen werden.
Die Formel PAPIER + DIGITAL mit Update ist ein Abonnement und beinhaltet die Zusendung der nächsten Ausgabe des Kommentars, der alle zwei Jahre neu aufgelegt wird, sofern er nicht bis zum 15.07.2026 ausdrücklich gekündigt wird.

Für wen ist es gedacht?
  • Anwälte
  • Ich Notare
  • Buchhalter
  • Rechtspraktiker im Allgemeinen

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