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Hinterziehung und Missbrauch im Strafvollzug
Hinterziehung und Missbrauch im Strafvollzug
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Der Beitrag beschäftigt sich mit Hinterziehung und Missbrauch als Kriterien für die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mit dem Ziel, deren Vereinbarkeit mit den Maßstäben der Bestimmtheit und Konkretheit des Gebots zu überprüfen. Es beginnt mit der Analyse der Steuerhinterziehung als Straftatbestand innerhalb und außerhalb des Strafgesetzbuches sowie in einer historisch-vergleichenden Perspektive und untersucht ihre dogmatische Polysemie und ihren hybriden Charakter zwischen dem Deskriptiven und dem Normativen. Insbesondere wird untersucht, ob eine Koexistenz im Strafvollzug mit „traditionelleren“ Konzepten wie Betrug oder Simulation möglich ist. Anschließend wird die Beziehung zwischen Hinterziehung und Missbrauch analysiert. Dabei wird eine dogmatische Position zum letztgenannten Konzept und den damit verbundenen Argumenten (vor allem zum Rechtsmissbrauch) eingenommen, immer aus der Perspektive der Vorhersehbarkeit im Strafrecht. Vor dem Hintergrund der Forschung stehen die unvermeidlichen Kosten einer solchen Vorhersehbarkeit und die Risiken, die mit dem Versuch verbunden sind, diese durch Interpretation zu beheben.
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