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Das Fehlverhalten des Wesens in der Schuldtheorie
Das Fehlverhalten des Wesens in der Schuldtheorie
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Während die Legitimation bestimmter Formen der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen in der westlichen Rechtskultur trotz der Widerstände, die sich in der Anfangsphase dieser Entwicklung bildeten, mittlerweile gefestigt ist, scheinen die Zurechnungsparadigmen sehr unterschiedlich zu sein. Die Studie untersucht die Notwendigkeit einer Neubetrachtung des durch das Gesetzesdekret 231/2001 charakterisierten Zuschreibungsschemas und die Möglichkeiten eines von anthropischen Komponenten emanzipierten Modells originärer Verantwortung: eine Struktur, die in den Reflexionen der deutschsprachigen Literatur der neunziger Jahre auf sichere dogmatische Grundlagen stößt. Ziel der Untersuchung ist es zugleich, ein System der Eigenverantwortung zu konzipieren und eine „allgemeine Theorie des Verbrechens“ des kollektiven Akteurs aufzubauen, die sich von der Theorie des physischen Menschen unterscheidet und durch einen Ähnlichkeits-/Differenzierungsprozess definiert wird, der zu einer Neuinterpretation der klassischen Kategorien führt und den Gegensatz zwischen Naturalismus und Normativismus de lege ferenda aufwertet und zugleich eine Emanzipation von den überlieferten Modellen der Rechtswidrigkeit fordert.
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